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18.03.2025
06:42 Uhr

Verfassungsgericht ebnet Weg für historische Schuldenorgie: Eilanträge gegen umstrittene Sondersitzung abgewiesen

Das Bundesverfassungsgericht hat am Montagabend sämtliche Eilanträge gegen die für Dienstag anberaumte Sondersitzung des Bundestages abgewiesen. Damit steht dem wohl größten Schuldenpaket in der Geschichte der Bundesrepublik nichts mehr im Wege. Die von Union, SPD und Grünen geplante Grundgesetzänderung würde Kredite in schwindelerregender Höhe ermöglichen - Experten sprechen von bis zu 1,7 Billionen Euro in den kommenden zwölf Jahren.

Demokratische Bedenken vom Gericht weggewischt

Die Kläger, darunter die fraktionslose Bundestagsabgeordnete Joana Cotar und drei FDP-Haushaltspolitiker, hatten schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken vorgebracht. Ihrer Argumentation nach maße sich der bereits abgewählte Bundestag Kompetenzen an, die ihm in der Übergangszeit nicht zustünden. Doch das höchste deutsche Gericht zeigte sich davon unbeeindruckt und verwies auf die formale Beschlussfähigkeit des Parlaments.

Unheilvolle Allianz schmiedet Schuldenpakt

Besonders pikant: Die etablierten Parteien nutzen die letzte Chance, um ihre schuldenfinanzierten Vorhaben durchzudrücken. Im neuen Bundestag wäre die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit nicht mehr gegeben. Die Union hat sich dabei in einem fragwürdigen Deal mit den Grünen arrangiert und stimmt großzügigen Klimaausgaben zu. Als Gegenleistung werden 100 Milliarden Euro für den sogenannten Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt.

Bürger müssen die Zeche zahlen

Die Folgen dieser Politik dürften die deutschen Steuerzahler noch über Generationen zu spüren bekommen. Besonders brisant: Die geplante Grundgesetzänderung lässt sich im neuen Bundestag praktisch nicht mehr rückgängig machen. Die linken Kräfte von SPD, Grünen und Linken verfügen über eine Sperrminorität, während Union und AfD zusammen nicht die nötigen Stimmen für eine Revision aufbringen können.

Verfassungsgericht verschiebt Entscheidung auf Sankt Nimmerlein

Zwar steht das Hauptsacheverfahren noch aus, doch die Erfahrung zeigt: Bis hier ein Urteil gefällt wird, dürften die Kredite längst aufgenommen sein. Das Bundesverfassungsgericht argumentiert in seiner Begründung technokratisch, die Nachteile einer Aussetzung der Sondersitzung seien zu schwerwiegend. Damit wird der Weg frei für ein beispielloses Schuldenpaket, das die finanzpolitische Stabilität Deutschlands auf Jahre hinaus gefährden könnte.

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