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28.11.2024
09:50 Uhr

Verfassungsgericht stützt umstrittene Gewinnabschöpfung bei Ökostromerzeugern

Verfassungsgericht stützt umstrittene Gewinnabschöpfung bei Ökostromerzeugern

In einem richtungsweisenden Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die kontroverse Abschöpfung von Übergewinnen bei Stromerzeugern bestätigt. Die Karlsruher Richter wiesen am Donnerstag mehrere Verfassungsbeschwerden von Ökostromerzeugern zurück, die sich gegen die staatlich verordnete Gewinnabschöpfung zur Wehr gesetzt hatten.

Staatlicher Eingriff in die freie Marktwirtschaft

Die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts legitimiert einen weitreichenden Eingriff in die Grundprinzipien der freien Marktwirtschaft. Die Regierung hatte Ende 2022 beschlossen, dass Gewinne, die deutlich über den erwartbaren Erträgen lagen, teilweise eingezogen werden dürfen. Diese Maßnahme sollte der Finanzierung der Strompreisbremse dienen.

Fragwürdige Begründung der Gewinnabschöpfung

Besonders kritisch erscheint die Tatsache, dass ausgerechnet die Ökostromerzeuger zur Kasse gebeten wurden, während die eigentlichen Preistreiber - die Gaskraftwerke - von der Abschöpfung ausgenommen waren. Die hohen Strompreise resultierten primär aus den explodierenden Gaspreisen, die aufgrund des sogenannten Merit-Order-Prinzips den Gesamtmarkt nach oben zogen.

Die Bewältigung der Energiekrise sei eigentlich Verantwortung des Staates und müsse aus Steuermitteln finanziert werden, argumentierte Rechtsanwalt Christian von Hammerstein während der Verhandlung.

Bedenkliche Signalwirkung für Investoren

Diese Entscheidung könnte sich als problematisch für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien erweisen. Potenzielle Investoren dürften künftig genauer hinschauen, wenn der Staat sich vorbehält, in Krisenzeiten überdurchschnittliche Gewinne einzuziehen. Dies steht in einem merkwürdigen Kontrast zur propagierten Energiewende.

Zeitlicher Rahmen der Maßnahme

  • Beginn der Abschöpfung: 1. Dezember 2022
  • Ende der Maßnahme: 30. Juni 2023
  • Betroffene: Hauptsächlich Betreiber von Wind-, Solar- und Biomasseanlagen

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt einmal mehr, wie die aktuelle Politik bereit ist, in funktionierende Marktmechanismen einzugreifen. Statt die wahren Ursachen der Energiekrise anzugehen, werden ausgerechnet jene zur Kasse gebeten, die mit ihren Investitionen in erneuerbare Energien eigentlich zur Lösung beitragen sollten. Dies erscheint als weiteres Beispiel für die oft widersprüchliche und planwirtschaftlich anmutende Energiepolitik der Bundesregierung.

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