Von 179 auf 1920 Euro bei Grundsteuer - So wehren Sie sich gegen Bescheide
Die meisten Hausbesitzer müssen sich in den nächsten Wochen und Monaten auf eine höhere Grundsteuer im Jahr 2025 einstellen. Die Finanzbehörden haben bereits erste Bescheide abgeschickt, die teilweise gravierende Erhöhungen aufweisen. Für viele Kommunen ist die Grundsteuer B, die viele Privatpersonen für ihr Eigentum zahlen müssen, eine wichtige Einnahmequelle. Gleichzeitig sorgt sie bei vielen Hausbesitzern für Angst und Unruhe. In einigen Fällen könnte sich die Steuer nämlich verzehnfachen.
Erste Bescheide sorgen für Schock
Christian G. aus Dorsten schreibt FOCUS online, dass er für sein 93 Quadratmeter großes Einfamilienhaus bisher immer 179 Euro gezahlt habe. Laut Wertbescheid, den er vor gut zwei Wochen erhalten hat, müsste die Steuer ab 2025 dann 1920 Euro betragen. Wichtig für die Berechnung ist aber auch der Hebesatz. Und den wollen die Gemeinden und Städte erst im Laufe des Jahres anpassen. Das bedeutet im Umkehrschluss: Viele Berechnungen, die Haushalte jetzt mit ihrem Wertbescheid oder über Online-Rechner machen, sind nicht final. Es könnte noch nach oben oder nach unten gehen.
Jetzt handeln: Einspruch einlegen
Zurücklehnen wäre jetzt der falsche Ansatz. Wenn Sie bereits einen Grundsteuerbescheid bekommen haben, sollten Sie unbedingt Einspruch einlegen. Auch wenn die Hebesätze für Ihre Gemeinde noch nicht feststehen, ist es wichtig, rechtzeitig zu reagieren. Wenn der Wertbescheid vorliegt und Haushalte auf die Hebesätze warten, kann es sein, dass die Einspruchsfrist abläuft. Dann gilt der Wertbescheid, den das Finanzamt verschickt hat, auch wenn dieser fehlerhaft ist.
Für den Einspruch genügt ein formloses Schreiben, eine Begründung ist nicht erforderlich. Wichtig ist jedoch, dass der Einspruch den Namen des Grundstückseigentümers und die Namen der Miteigentümer (falls vorhanden) enthält. Außerdem sind die Anschrift, das Aktenzeichen, die Steuernummer und das Datum des Wertbescheides anzugeben.
Die häufigsten Fehler beim Wertbescheid
- Unvollständige Angaben: Fehlende oder unvollständige Angaben in der Feststellungserklärung können zu einer falschen Berechnung der Grundsteuer führen.
- Falsche Angaben: Falsche Angaben zu Grundstücksfläche, Baujahr, Nutzungsart und Bodenrichtwert können die Steuerlast beeinflussen.
- Veraltete Daten: Die Verwendung veralteter oder nicht aktualisierter Daten kann zu falschen Festsetzungen führen.
Warum wird die Berechnung überhaupt geändert?
Das Bundesverfassungsgericht hatte veraltete Bewertungsgrundlagen moniert, bis Ende 2019 musste der Bund daraufhin ein neues Grundsteuergesetz beschließen. Gleichzeitig wurde ein Berechnungsmodell festgelegt. Es heißt „Bundesmodell“. Das Bundesmodell sieht vor, dass die Grundsteuer auf Basis des Wertes der Grundstücke und der darauf befindlichen Gebäude berechnet wird. Dabei werden sowohl der Bodenrichtwert als auch der Wert des Gebäudes herangezogen.
Wichtige Faktoren hierbei sind:
- Der Bodenrichtwert (der Wert des unbebauten Grundstücks in der jeweiligen Lage).
- Die Gebäudefläche.
- Das Alter des Gebäudes.
- Die Art der Nutzung (z.B. Wohnnutzung oder gewerbliche Nutzung).
Die Länder dürfen vom Bundesmodell abweichen - eine Möglichkeit, von der Niedersachsen, Bayern, Baden-Württemberg und viele andere Bundesländer Gebrauch machen. Bayern nutzt diese Klausel und hat sich für ein „reines Flächenmodell“ entschieden, Hamburg nutzt ein „Wohnlagenmodell“, Hessen nutzt ein Flächen-Faktor-Verfahren und Baden-Württemberg rechnet nach „modifiziertem Bodenwertmodell“.
Städte- und Gemeindebund warnen vor Steuer-Schock
Der Städte- und Gemeindebund von Nordrhein-Westfalen hatte bereits Anfang des Jahres vor einer heftigen Mehrbelastung gewarnt. „Die Berechnungen in den Kommunen laufen bereits. Und sie deuten auf ein großes Ärgernis hin: Nach den bisherigen Messzahlen läuft es auf eine massive Verschiebung zu Lasten der privaten Eigentümer hinaus“, sagte Verbandspräsident Christoph Landscheidt, der Bürgermeister der Stadt Kamp-Lintfort ist. Wohngrundstücke würden deutlich stärker belastet als Gewerbegrundstücke. Das könne so nicht bleiben. „Eine weitere Belastung der Bürgerinnen und Bürger ist in meinen Augen nicht mehr vermittelbar.“
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