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17.09.2023
10:47 Uhr

Whistleblower-Gesetz: Über 100 Hinweise bei Bundes-Meldestelle eingegangen

Seit der Einführung des Hinweisgeberschutzgesetzes im Juli dieses Jahres sind bei der neu geschaffenen externen Meldestelle des Bundes mehr als 100 Hinweise eingegangen. Dieses Gesetz soll mutigen Bürgern, die Missstände aufdecken, Schutz vor Entlassung und Schikanen bieten. Doch wie effektiv ist es wirklich?

Die Rolle der Meldestelle

Die Meldestelle, die beim Bundesamt für Justiz angesiedelt ist, erhielt von Anfang Juli bis zum 12. September insgesamt 113 Meldungen, wie eine Sprecherin des Justizministeriums mitteilte. Die meisten dieser Meldungen wurden über ein Online-Formular eingereicht. Die Sprecherin betonte auch, dass die Beratungsleistung der Meldestelle häufig in Anspruch genommen wird. Zudem findet ein regelmäßiger fachlicher Austausch mit den Hinweisgeberstellen des Bundeskartellamts und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht statt.

Die Umsetzung des Gesetzes

Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde mit Verspätung umgesetzt, um eine entsprechende EU-Richtlinie zu erfüllen. Laut diesem Gesetz müssen Behörden und Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern Anlaufstellen einrichten, die Meldungen von Hinweisgebern vertraulich entgegennehmen und bearbeiten. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Die Frage der Effektivität

Die Frage, die sich hier stellt, ist, ob das Gesetz tatsächlich effektiv ist. Die Tatsache, dass es erst jetzt umgesetzt wurde, wirft Fragen auf. Warum hat die Bundesregierung so lange gebraucht, um ein Gesetz zu verabschieden, das den Schutz von Hinweisgebern gewährleistet? Und warum gibt es keine Informationen über die Anzahl der Meldungen, die bei internen Meldestellen von Unternehmen und Behörden eingegangen sind?

Es ist lobenswert, dass es nun eine Anlaufstelle für Whistleblower gibt. Doch es bleibt abzuwarten, ob das Gesetz tatsächlich einen Unterschied macht und ob die Bundesregierung genug tut, um Missstände in Unternehmen und Behörden aufzudecken und zu beheben.

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber es bedarf weiterer Anstrengungen, um sicherzustellen, dass Whistleblower den Schutz erhalten, den sie verdienen und dass Missstände effektiv aufgedeckt und behoben werden.

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