Zensus: Über eine Million Menschen verweigerten Teilnahme – droht jetzt ein Bußgeldregen?
In dieser Woche haben Vertreter der Statistischen Ämter der Bundesländer die Ergebnisse des Zensus 2022 präsentiert. Damals klapperten deutschlandweit 100.000 freiwillige Helfer die Haushalte ab und wollten am liebsten gleich die ausgefüllten Formulare wieder mitnehmen. Je nachdem, ob jemand lediglich Angaben für den Zensus machen musste oder im Einzelfall auch für den Mikrozensus ausgewählt war, der weitaus tiefer in das Privatleben Einblick verschaffen konnte, dauerte das eine Weile. Wer es also nicht gleich ausfüllen wollte oder konnte, bekam die Unterlagen mit Hinweis auf eine Erledigungsfrist ausgehändigt.
Bis zu 5.000 Euro Bußgeld sieht das Gesetz vor
Es galt eine gesetzliche Auskunftspflicht, berichtete die Epoch Times seinerzeit. Diese sei „notwendig, damit die geforderte hohe Qualität und Genauigkeit der Zensus-Ergebnisse erreicht werden“ könne, betonte das Statistische Bundesamt. Wer sich also weigerte, die geforderten Angaben zu machen, dem drohte ein Bußgeld, das ihn auch nicht von der Auskunftspflicht entband. Und das konnte durchaus schmerzhaft sein. Laut Paragraf 23 Bundesstatistikgesetz konnte es bis zu 5.000 Euro betragen. Zunächst wurden die Verweigerer erinnert, dann angemahnt. In vielen Bundesländern drohte bei konsequenter Ignoranz ein Bußgeld in Höhe von 300 Euro, berichtete etwa die „Frankfurter Rundschau“ damals.
Die Durchführung von Mahnverfahren obliegt den statistischen Ämtern der Länder bzw. den kommunalen Erhebungsstellen, berichtete die Epoch Times. „Entsprechend unterscheiden sich die Verfahren zwischen und teilweise auch in den einzelnen Bundesländern“, stellte das Bundesamt damals klar. Die Höhen der jeweiligen Zwangs- und/oder Bußgelder richteten sich nach „den jeweils geltenden Gesetzen und Gebührenordnungen“. Doch wie viele Bußgelder oder sonstige Strafen gegen Menschen ausgesprochen wurden, die sich nicht an der Umfrage beteiligen wollten, ist aktuell immer noch unklar. Das zeigt auch eine derzeit noch laufende Anfrage auf dem Portal „Frag den Staat“, die auf Beantwortung wartet. Die Frist dafür läuft am 29. Juni 2024 aus.
Androhung von Bußgeld in Hessen nur zur Abschreckung
Eine Übersicht mit den Angaben der einzelnen Bundesländer zu verhängten Bußgeldern, Zwangsgeldandrohungen und Festsetzungen oder Mahnbescheiden veröffentlichte die Bürgerrechtsgruppe „Freiheitsfoo“ im November 2022 auf ihrer Website. In Summe sind es mehr als eine Million Menschen, die sich geweigert haben, Angaben zu machen und mit Bußgeldandrohungen bedacht wurden. Vollständig ist diese Zahl wohl nicht, da einzelne Bundesländer, darunter Bayern, keine genauen Zahlen nennen konnten oder wollten.
So heißt es laut hessischem Statistischem Landesamt, dass eine unbekannte Anzahl von Zwangsgeldandrohungen verschickt worden seien. Zwangsgeldverfahren (ab einer Höhe von 300 Euro) wurden nicht eingeleitet. Ein Zensusmitarbeiter aus Hessen sagte in einem privaten Gespräch gegenüber einem Journalisten der Epoch Times, dass das Eintreiben von Strafen nie vorgesehen war. Dafür habe es gar kein Personal gegeben. Man habe es dann bei maximal zweimaligen Ermahnungen samt Bußgeldandrohung belassen und diese zur Abschreckung eingesetzt. Mancher Angabenunwillige hätte dann auch wohl aus Furcht vor massiveren Konsequenzen bezahlt. Wer auch das alles ignoriert hatte, kam dennoch ungeschoren davon.
Die Ergebnisse des Zensus 2022 werfen somit ein Schlaglicht auf die Schwierigkeiten und den Widerstand, denen sich die statistischen Ämter bei der Durchführung solcher Erhebungen gegenübersehen. Während die genaue Anzahl der verhängten Bußgelder weiterhin unklar ist, zeigt sich, dass die Androhung von Strafen oft mehr als Abschreckung denn als tatsächlich durchgesetzte Maßnahme diente.
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