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05.07.2024
07:36 Uhr

Berliner Volksbank kündigt Bundes-AfD das Spendenkonto

Berliner Volksbank kündigt Bundes-AfD das Spendenkonto

Die Berliner Volksbank hat auf Betreiben der Initiative „Omas gegen Rechts“ das Spendenkonto der Bundes-AfD geschlossen. Diese Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen für die Partei und ihre Unterstützer haben.

Initiative „Omas gegen Rechts“ sammelte über 33.000 Unterschriften

Bereits Anfang Mai 2024 hatte die Seniorinnen-Gruppierung „Omas gegen Rechts“ eine Petition auf der Plattform innn.it gestartet, um die Berliner Volksbank zur Beendigung der Geschäftsbeziehungen mit der AfD zu bewegen. Diese Petition, die an den Vorstandsvorsitzenden der Volksbank, Carsten Jung, gerichtet war, sammelte insgesamt 33.669 Unterschriften. Die Initiatorinnen feierten dies als „Riesenerfolg“.

Volksbank betont politische Neutralität

Die Berliner Volksbank wollte sich mit Hinweis auf das Bankgeheimnis nicht zu dem Thema äußern. Gregor Hackmack, Vorstand von innn.it, wurde von der „taz“ zitiert, dass die Bank auf die Internetseite der Partei verwiesen habe, wo das Konto nicht mehr aufgeführt sei. Wer der AfD spenden möchte, könne dies nun nur noch per Lastschrift, via PayPal oder durch den Kauf von Plakaten tun. Laut Informationen der „Berliner Zeitung“ bestehe das Konto jedoch derzeit noch, möglicherweise wegen einer Kündigungsfrist.

AfD sucht nach neuen Geschäftspartnern

Die AfD hält sich bei diesem Thema zurück. Schatzmeister Carsten Hütter sagte der „tageszeitung“, dass sich die Partei nach neuen Geschäftspartnern umsehe. Weiter wollte er sich nicht äußern. Das „Handelsblatt“ berichtete, dass die Berliner Volksbank noch im Frühjahr 2024 erklärt habe, dass für sie der „Grundsatz der politischen Neutralität“ maßgeblich sei und alle Kunden gleichbehandelt würden, auch politische Parteien, die in freiheitlichen Wahlen demokratisch legitimiert und in deutschen Parlamenten vertreten seien.

Möglicher Wechsel zur Sparkasse

Ein möglicher Wechsel des AfD-Bundesverbands zu einer Sparkasse wird in Betracht gezogen. Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen seien dazu verpflichtet, Konten zu eröffnen, wie ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2018 bestätigte. Damals hatten die Richter entschieden, dass die Berliner Sparkasse auch für die NPD Konten eröffnen müsse, wenn sie dies für Kreisverbände anderer Parteien ermögliche.

Bereits frühere Kontokündigungen

Bereits im März 2021 hatte die Volksbank Dachau die Geschäftsbeziehungen zum dortigen AfD-Ortsverband beendet. Ein Bankensprecher erklärte damals, dass der Umgangston und die Politik der Partei nicht mit der Geschäftsphilosophie der Bank vereinbar seien. Auch dem AfD-Co-Vorsitzenden Tino Chrupalla hatte die Postbank im September 2023 gekündigt, vermutlich ebenfalls aufgrund seiner Parteizugehörigkeit.

Diese Entwicklungen zeigen, dass die Geschäftsbeziehungen politischer Parteien zu Banken zunehmend unter Druck geraten. Es bleibt abzuwarten, wie die AfD auf diese erneute Kontokündigung reagieren und welche neuen Wege sie finden wird, um ihre finanziellen Transaktionen abzuwickeln.

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