Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
29.10.2024
14:04 Uhr

Correctiv: Mit Steuergeldern gegen Kritiker?

Correctiv: Mit Steuergeldern gegen Kritiker?

Das mit Steuergeldern finanzierte Recherchezentrum Correctiv steht erneut im Zentrum einer Kontroverse. Der renommierte Staatsrechtler Prof. Dr. Ulrich Vosgerau hat Correctiv und die Tagesschau erfolgreich vor Gericht gebracht, nachdem diese falsche Berichte über ein Treffen in Potsdam veröffentlicht hatten. Die Kosten für diese hochkomplexen Verfahren belaufen sich mittlerweile auf rund 180.000 Euro.

Der Fall Vosgerau

Correctiv versucht nun, Vosgerau mit einer kuriosen Abmahnung mundtot zu machen. Rechtsanwalt Carsten Brennecke von der Kölner Medien-Anwaltskanzlei Prof. Dr. Ralf Höcker kritisiert auf der Plattform 𝕏: „Correctiv stört die Kritik an seinem irreführenden Bericht zum Potsdam-Treffen. Denn Correctiv versucht immer wieder, Kritik mit unbegründeten Abmahnungen zu unterdrücken.“

Vosgerau hat mehrfach erfolgreich gegen die falsche Berichterstattung zum Potsdam-Treffen vorgegangen. Das Landgericht Hamburg hat Correctiv die Verbreitung von Falschinformationen untersagt. Auch Correctiv-Geschäftsführer David Schraven wurde gerichtlich untersagt, falsche Behauptungen aufzustellen.

Die Rolle der Medien

Die irreführenden Wertungen des Correctiv-Berichts haben zu vielfachen Falschdarstellungen in den Medien geführt. Dem NDR wurde untersagt zu behaupten, dass beim Treffen in Potsdam die Ausweisung deutscher Staatsbürger nach rassistischen Kriterien diskutiert worden sei. Auch Campact musste die Behauptung zurücknehmen, dass das Hauptanliegen des Treffens die „massenhafte Zwangsdeportation von Deutschen mit Migrationsgeschichte“ gewesen sei.

Diese Verfahren kosten Vosgerau viel Geld, da die Gegner die Kosten nur zu geringen Teilen erstatten müssen. Deshalb wirbt Vosgerau um Spenden, um seinen Kampf gegen die Falschbehauptungen fortsetzen zu können.

Correctivs Vorgehen gegen Kritiker

Correctiv greift Vosgerau mit einer absurd konstruierten Abmahnung an. Vosgerau hatte geäußert, dass im Correctiv-Bericht nicht behauptet wird, dass Sellner in Potsdam Remigrationspläne vorgestellt habe, deren Bestandteil die Ausweisung deutscher Staatsbürger sei. Diese Aussage wurde von Correctiv sogar vor Gericht bestätigt.

Dennoch versucht Correctiv, Vosgerau mit einer Abmahnung zu torpedieren. Correctiv verdreht die Aussage Vosgeraus und behauptet, er habe gesagt, dass Correctiv nicht berichtet habe, dass Sellner über Remigration zu Deutschen gesprochen habe. Dabei hat Vosgerau nur klargestellt, dass Correctiv nicht behauptet hat, dass es dabei um die Ausweisung deutscher Staatsbürger ging.

Finanzierung und Einfluss

Correctiv kann sich solche Angriffe leisten, weil es üppig mit staatlichen Finanzierungen ausgestattet ist. Im vergangenen Jahr erhielt Correctiv fast 600.000 Euro Unterstützung aus staatlichen Mitteln. Hinzu kommen Einnahmen von Stiftungen und Spendern.

Im Gegensatz dazu ist Vosgerau auf Spenden angewiesen, um seinen Kampf gegen die Falschbehauptungen fortzusetzen. Hier zeigt sich ein Ungleichgewicht, das die Frage aufwirft, wie unabhängig und objektiv Correctiv tatsächlich agiert.

Der Fall zeigt deutlich, wie mit Steuergeldern finanzierte Organisationen versuchen, Kritiker mundtot zu machen und dabei die Meinungsfreiheit gefährden. Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser Konflikt weiterentwickeln wird und welche Konsequenzen daraus gezogen werden.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“