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18.11.2024
14:32 Uhr

Datenleck bei Facebook: BGH stärkt Nutzerrechte - Schadensersatz für Millionen Deutsche möglich

Datenleck bei Facebook: BGH stärkt Nutzerrechte - Schadensersatz für Millionen Deutsche möglich

In einem wegweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Position von Facebook-Nutzern deutlich gestärkt, deren persönliche Daten durch einen massiven Datenskandal kompromittiert wurden. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für den Tech-Giganten haben und zeigt einmal mehr die Problematik des sorglosen Umgangs mit persönlichen Daten in sozialen Netzwerken.

Millionen Deutsche von Datenleck betroffen

Der Vorfall, der sich im April 2021 ereignete, betraf weltweit mehr als 533 Millionen Nutzer aus 106 Ländern. Kriminelle hatten eine Sicherheitslücke in der Freunde-Such-Funktion ausgenutzt, um massenhaft persönliche Informationen zu sammeln. Diese Daten wurden anschließend im Internet veröffentlicht - ein Alptraum für jeden, der Wert auf Datenschutz und Privatsphäre legt.

BGH senkt Hürden für Schadensersatz drastisch

Der sechste Zivilsenat in Karlsruhe hat nun in einem Leitentscheidungsverfahren klare Vorgaben gemacht: Betroffene müssen lediglich nachweisen, dass sie Opfer des Datenlecks wurden. Weder der Nachweis eines konkreten Missbrauchs noch besondere persönliche Beeinträchtigungen sind erforderlich, um Ansprüche geltend zu machen.

Der Kontrollverlust über die eigenen Daten reicht bereits aus, um Schadensersatzansprüche zu begründen.

Moderate Entschädigungssummen zu erwarten

Allerdings dämpfte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters die Erwartungen hinsichtlich der Schadenshöhe. Als Orientierung nannte er einen Betrag von etwa 100 Euro pro betroffenem Nutzer. Dies mag auf den ersten Blick gering erscheinen, könnte aber in der Summe erhebliche finanzielle Folgen für den Facebook-Konzern Meta haben.

Meta weist Vorwürfe zurück

Der Tech-Konzern zeigt sich weiterhin kämpferisch und bestreitet jegliches Fehlverhalten. Eine Unternehmenssprecherin verwies auf die angebliche Unvereinbarkeit des BGH-Urteils mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Zudem betonte Meta, die betroffene Such-Funktion sei bereits vor fünf Jahren überarbeitet worden.

Kritische Bewertung der digitalen Sicherheit

Dieser Fall zeigt einmal mehr die Problematik der digitalen Transformation unserer Gesellschaft. Während Politik und Medien sich vorrangig mit ideologischen Nebenschauplätzen beschäftigen, werden fundamentale Fragen der Datensicherheit und des Schutzes der Privatsphäre nur unzureichend adressiert. Das BGH-Urteil könnte nun zumindest ein wichtiges Signal für mehr Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit sensiblen Nutzerdaten setzen.

Betroffene Nutzer sollten ihre Ansprüche jetzt prüfen und gegebenenfalls geltend machen. Das Urteil wird als Präzedenzfall für tausende ähnlich gelagerte Fälle an deutschen Gerichten dienen.

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