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02.09.2023
14:00 Uhr

Die Flugblatt-Kampagne gegen Hubert Aiwanger: Ein erneuter Fall von zweifelhafter Berichterstattung

Die jüngsten Ereignisse rund um die Flugblatt-Kampagne gegen Hubert Aiwanger, Bayerns Vizeministerpräsidenten und Chef der Freien Wähler, werfen erneut ein Schlaglicht auf die Qualität und Integrität der deutschen Presse. Die Süddeutsche Zeitung (SZ) veröffentlichte eine Verdachtsberichterstattung, die Aiwanger beschuldigte, in seiner Schulzeit der Autor eines antisemitischen Flugblattes gewesen zu sein. Ein Vorwurf, der sich als haltlos herausstellte und der von anderen Medien wie dem Spiegel aufgrund von mangelnden Mindeststandards für eine Verdachtsberichterstattung abgelehnt wurde.

Die Beweislage: Dünn und zweifelhaft

Wie Jan Fleischhauer in einem Artikel im Focus berichtete, war die SZ nicht die einzige Zeitung, der das angebliche Flugblatt angeboten wurde. Auch dem Spiegel lag eine Kopie des umstrittenen Schriftstücks vor. Ein Redakteur des Spiegels, der mit der Recherche vertraut war, riet jedoch von einer Veröffentlichung ab, da die Vorwürfe nicht die Mindeststandards für eine Verdachtsberichterstattung erfüllten. Trotz dieser Bedenken entschied sich die SZ für eine Veröffentlichung, die sich im Nachhinein als unbegründet herausstellte.

Die Süddeutsche Zeitung: Keine Reue und Doppelstandards

Obwohl die Vorwürfe gegen Aiwanger sich als falsch herausstellten, bleibt die SZ eine Erklärung oder Entschuldigung schuldig. Selbst nachdem Helmut Aiwanger, der Bruder von Hubert Aiwanger, öffentlich erklärte, dass er der Verfasser des Flugblattes sei, ruderte die SZ nicht zurück. Die Zeitung behauptete stattdessen, dass die Urheberschaft des Flugblattes nicht mehr relevant sei und dass alle anderen Vorwürfe, die in der Zwischenzeit erhoben wurden, zuträfen.

Diese Haltung wirft ernsthafte Fragen über die journalistischen Standards der SZ auf und offenbart eine scheinbare Doppelmoral. In einem Fall aus dem Jahr 2015 kommentierte die SZ noch, dass die Mitgliedschaft von Günter Grass in der Waffen-SS in seiner Jugend keine unverzeihliche Sünde sei und ihn nicht diskreditiere. Im Fall von Aiwanger hingegen schien die SZ entschlossen zu sein, ihn aufgrund einer vermeintlichen Jugendsünde politisch zu vernichten, ungeachtet der dünnen Beweislage.

Fazit

Die Berichterstattung der SZ über die Flugblatt-Kampagne gegen Hubert Aiwanger ist ein beunruhigendes Beispiel für die zunehmende Polarisierung und den Mangel an journalistischer Integrität in Teilen der deutschen Presse. Es ist wichtig, dass wir als Gesellschaft hohe Standards für die Berichterstattung einfordern und uns gegen Versuche wehren, politische Gegner durch unfaire und unbegründete Anschuldigungen zu diskreditieren.

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