Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
13.08.2024
18:36 Uhr

Ehemalige Bundestagsabgeordnete sagt im „Reichsbürger“-Prozess aus

Ehemalige Bundestagsabgeordnete sagt im „Reichsbürger“-Prozess aus

Nach einer rund vierwöchigen Pause ist der Prozess um Heinrich XIII. Prinz Reuß in Frankfurt wieder aufgenommen worden. Die ehemalige Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann, die von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag saß und jahrelang als Richterin in Berlin tätig war, äußerte sich als erste der Angeklagten ausführlich zu den Anklagepunkten des Generalbundesanwalts (GBA).

Kritik am Prozess und Distanzierung zu Mitangeklagten

Bevor die 60-Jährige ihre Ausführungen begann, kritisierte sie das Verfahren scharf. Sie bezeichnete den Prozess als eine vom GBA „aufgeblähte Geschichte“, in der überwiegend ältere Menschen unbegründet in Haft gehalten würden. „Das ist ein Skandal ohne gleichen“, sagte sie am 17. Prozesstag. Die Anklage könne nur der Fantasie des GBA entsprungen sein, anders könne sie sich das nicht erklären.

Malsack-Winkemann wies darauf hin, dass einige der Angeklagten gesundheitlich stark beeinträchtigt oder krank seien. „Ich weiß nicht, wie viele Tote sie in diesem Prozess noch verantworten wollen“, sagte sie in Hinblick auf den bereits verstorbenen Angeklagten Norbert G.

Führung durch Bundestag

Der Generalbundesanwalt wirft Malsack-Winkemann vor, andere Angeklagte in den Bundestag eingeschleust und mit diesen die Gebäude ausgekundschaftet zu haben. Sie soll dem sogenannten Rat der Vereinigung angehört haben und für das Ressort Justiz zuständig gewesen sein. Zudem soll sie sich aktiv bemüht haben, weitere Menschen für die Vereinigung um Reuß zu gewinnen.

„Die Bundestagsführungen haben mit allem was folgte überhaupt gar nichts zu tun“, betonte sie. Das sei eine normale „touristische Aktion“ gewesen. Malsack-Winkemann habe in ihrer Laufbahn hunderte Menschen durch den Bundestag geführt und könne nicht einmal sagen, ob bestimmte Mitglieder der Gruppierung bei einer Führung dabei gewesen seien. Diese Führungen sehe sie als Dienst eines Bundestagsabgeordneten am Volk.

Vorwürfe des Generalbundesanwalts

Die Gruppe plante laut GBA eine bewaffnete Stürmung des Bundestags, um dort Abgeordnete festzunehmen und so den Systemsturz herbeizuführen. Malsack-Winkemann betonte: „Es gab nicht die Absicht, jemals den Bundestag zu stürmen. Das ist ein Ammenmärchen.“ Dieser Umsturz sollte auf das Zeichen der sogenannten Allianz folgen, von der mehrere Angeklagte in den Treffen der Gruppierung berichteten und angeblich Kontakte zu ihr gehabt hätten. Malsack-Winkemann bezeichnete die Allianz als „Hoax“ und „Chimäre“.

Drei Prozesse parallel

In Frankfurt wird neun Beschuldigten vorgeworfen, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein beziehungsweise diese unterstützt zu haben. Bei dem geplanten Umsturz hätten die Angeklagten bewusst Tote in Kauf genommen, heißt es in der Anklage. Bis zum Urteil gilt für die Beschuldigten die Unschuldsvermutung. Mit zwei parallel laufenden Verfahren in München und Stuttgart müssen sich insgesamt 26 mutmaßliche Verschwörer in dem Komplex verantworten.

Der Prozess wird am Donnerstag, den 15. August um 9:30 Uhr, fortgesetzt.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“