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22.09.2024
17:47 Uhr

Erhebliche Anpassungen bei Sozialabgaben: Gutverdiener ab 2025 stärker belastet

Erhebliche Anpassungen bei Sozialabgaben: Gutverdiener ab 2025 stärker belastet

Ab 2025 werden Gutverdiener in Deutschland mit höheren Sozialabgaben konfrontiert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plant eine merkliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen, was zu einer deutlichen Erhöhung der Abgaben führt. Diese Maßnahme soll die Finanzierung der Sozialversicherungen sichern und die Besserverdienenden stärker in die Pflicht nehmen.

Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenzen werden in der gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 7.550 Euro im Westen und 7.450 Euro im Osten auf 8.050 Euro monatlich angehoben. Damit entfällt die bisherige Unterscheidung zwischen Ost und West. Wer mehr als 8.050 Euro verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge. Der Rentenbeitragssatz soll bis 2027 stabil bei 18,6 Prozent bleiben, was bei einem Einkommen von 8.050 Euro einem Beitrag von 1.497,30 Euro entspricht. Zum Vergleich: 2024 sind es 1.404,30 Euro (West) beziehungsweise 1.385,70 Euro (Ost).

Steigende Beiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung

Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird von 5.175 Euro auf 5.512,50 Euro im Monat erhöht. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte, dass sich der Entwurf bereits in der Ressortabstimmung befindet. Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung liegt derzeit bei 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens, bei Kinderlosen sind es vier Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Beitrag jeweils zur Hälfte.

Die Krankenkassen rechnen bereits mit einer Erhöhung der Beiträge. Bei einem Einkommen von 5.512,50 Euro im Monat würde ein kinderloser Arbeitnehmer etwa 220,50 Euro an Pflegebeitrag zahlen, im Vergleich zu 207 Euro im Jahr 2024. Hinzu kommen die Beiträge für die Krankenversicherung, die sich aus einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und einem individuellen Zusatzbeitrag zusammensetzen. Bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse, die einen der höchsten Beitragssätze hat, würde ein Versicherter bei einem Einkommen von 5.512,50 Euro etwa 984,64 Euro zahlen, im Vergleich zu 925,29 Euro im Jahr 2024.

Sozialverband fordert weitergehende Maßnahmen

Der Sozialverband VdK begrüßt die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen, fordert jedoch weitergehende Maßnahmen. „Die angekündigte Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze ist eine faire Anpassung, geht aber noch nicht weit genug. So werden Gutverdienende stärker und damit gerechter an der Finanzierung der Sozialversicherungen beteiligt. Die Bundesregierung sollte allerdings noch mehr Mut zeigen“, erklärte Verena Bentele, Präsidentin des VdK. Der Verband schlägt vor, die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf die Werte der Rentenversicherung anzuheben, was eine einheitliche Grenze von 8.050 Euro zur Folge hätte.

Hintergrund der Maßnahmen

Das BMAS führt die „sehr gute Lohnentwicklung“ in Deutschland als Grund für die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen an. Die Löhne sind deutschlandweit um 6,44 Prozent gestiegen. Nun sollen die Bemessungsgrenzen dafür sorgen, dass sich die Besserverdienenden „entsprechend der Lohnentwicklung“ an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen. Diese Maßnahmen könnten langfristig zur Stabilität der Sozialversicherungssysteme beitragen und die finanzielle Last gerechter verteilen.

Insgesamt würden die Sozialabgaben für eine kinderlose Person mit einem monatlichen Einkommen von 8.050 Euro im Jahr 2025 etwa 2.703,44 Euro betragen, verglichen mit 2.536,59 Euro (West) oder 2.517,99 Euro (Ost) im Jahr 2024. Damit tragen Gutverdiener einen größeren Anteil zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme bei, was angesichts der demografischen Entwicklung und der steigenden Rentenbeiträge ab 2028 notwendig erscheint.

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