Ermittlungen gegen Alischer Usmanow eingestellt: Ein Blick auf die Hintergründe
Die Ermittlungen des Bundeskriminalamtes gegen den usbekischen Milliardär Alischer Usmanow haben seit rund zwei Jahren für Aufsehen gesorgt. Nun hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt das Verfahren eingestellt, was eine weitere Niederlage für die Ermittler darstellt.
Hintergrund der Ermittlungen
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat die im Jahr 2022 bekannt gewordenen Ermittlungen wegen Geldwäsche gegen Usmanow eingestellt. Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft erklärte, dass im Rahmen der Entscheidung berücksichtigt wurde, dass durch die dem Beschuldigten vorgeworfenen Taten weder der Bundesrepublik Deutschland noch dem Land Hessen oder einer natürlichen oder juristischen Person im Inland ein finanzieller Schaden entstanden sei. Zudem lägen die mutmaßlichen Straftaten bereits längere Zeit zurück.
Rechtsgrundlage und Begründung
Die Einstellung der Ermittlungen basiert auf Paragraf 153a der Strafprozessordnung. Demnach kann die Staatsanwaltschaft von einer Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Usmanow ein Schuldeingeständnis abgelegt hat. Seine Anwälte beharren weiterhin auf seiner Unschuld.
Freiwillige Geldauflage
Laut Informationen von WELT soll Usmanow vergangene Woche vier Millionen Euro als freiwillige Geldauflage geleistet haben. Das Geld soll anteilig der Unterstützung der muslimischen Gemeinschaft in Deutschland zugutekommen. Usmanow plant, Bildungs- und Sozialprogramme sowie Projekte zur juristischen Ausbildung und zur Verhinderung von Verfolgung Unschuldiger zu unterstützen.
Verwendung der Geldauflage
Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit, dass die Geldauflage in Höhe von 1,5 Millionen Euro an mehrere gemeinnützige Einrichtungen und in Höhe von 2,5 Millionen Euro an die Staatskasse gezahlt werden soll.
Vergangene Razzien und Sanktionen
Im September und Oktober 2022 hatten Polizisten mehrere Anwesen Usmanows in Rottach-Egern am Tegernsee sowie die Luxusjacht „Dilbar“ durchsucht. Hintergrund der Razzien war der Verdacht, dass der 71-Jährige zwischen 2017 und 2022 Transaktionen zur Verschleierung einer niedrigen Millionensumme getätigt habe. Ermittler warfen Usmanow vor, ein aufwendiges Netz an Offshore-Firmen aufgebaut zu haben.
Usmanow auf der EU-Sanktionsliste
Usmanow steht seit März 2022 auf der EU-Sanktionsliste. Laut Auffassung der EU hat der Milliardär russische Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind, materiell oder finanziell aktiv unterstützt und von diesen profitiert. Außerdem sei er „einer der führenden in Russland tätigen Geschäftsleute“ und in einem Bereich der Wirtschaft tätig, der Moskau als wichtige Einnahmequelle diene. Usmanows größte Holdinggesellschaft ist der Stahlriese Metalloinvest.
Reaktionen und weitere Entwicklungen
Erfolgreicher verliefen zahlreiche andere Prozesse Usmanows. Das Frankfurter Landgericht erklärte die Razzien in Usmanows Villen 2023 für rechtswidrig – ebenso wie die Durchsuchung einer Anwaltskanzlei, die den Oligarchen vertritt. Gegen zahlreiche Medien setzte der Geschäftsmann Unterlassungsansprüche durch – zuletzt unter anderem gegen die ARD.
Besonderes Aufsehen erregte im Januar ein Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Hamburg, das Usmanow gegen das amerikanische Magazin „Forbes“ gewann. Verboten wurde unter anderem die Aussage, dass Usmanow „wiederholt als Strohmann“ für den russischen Präsidenten Wladimir Putin aufgetreten sei und dessen geschäftliche Probleme gelöst habe.
Im März musste das Bundeskriminalamt einen Tweet löschen, in dem die Ermittlungsbehörde behauptet hatte, „durch aufwendige Ermittlungen“ und „trotz Offshore-Verschleierung“ sei es den Fahndern gelungen, festzustellen, wem die in Hamburg festgesetzte „Dilbar“ gehörte.
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