Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
04.06.2024
05:37 Uhr

FTI-Insolvenz: Was bedeutet das für die Urlaubspläne tausender Deutscher?

FTI-Insolvenz: Was bedeutet das für die Urlaubspläne tausender Deutscher?

Die Nachricht schlug ein wie eine Bombe: Der bekannte Reiseveranstalter FTI, drittgrößter Anbieter in Deutschland, hat Insolvenz angemeldet. Dieser Schritt hinterlässt nicht nur ein Beben in der deutschen Reisebranche, sondern stellt auch viele Urlaubende vor die bange Frage: Was passiert nun mit meiner gebuchten und vielleicht schon lange ersehnten Reise?

Das Schicksal der geplanten Reisen

Wie FTI bekannt gab, werden alle nicht begonnenen Reisen ab dem kommenden Dienstag entweder gar nicht oder nur teilweise durchgeführt. Diese Hiobsbotschaft trifft Tausende deutsche Urlauber, die nun umplanen müssen. Eine Informationsseite im Internet sowie eine kostenlose Hotline unter +49 89 710451498 sollen den Kunden als erste Anlaufstelle dienen, um sich über das weitere Vorgehen zu informieren.

Rechtliche Absicherung für Pauschalreisende

Der Reiserechtler Paul Degott beruhigt: Dank des Sicherungsscheins, den jeder Reisende bei der Buchung einer Pauschalreise erhalten sollte, ist der bereits gezahlte Reisepreis abgesichert. Dies gilt für den Fall, dass Reiseleistungen ausfallen oder wenn Zahlungsaufforderungen von Partnern des Reiseunternehmens eintreffen. Der Sicherungsschein garantiert auch die Rückbeförderung und die Unterbringung der Reisenden.

Komplikationen bei Einzelleistungen

Wesentlich komplizierter gestaltet sich die Lage für diejenigen, die keine Pauschalreise, sondern lediglich einzelne Hotelleistungen gebucht haben. Diese sind nicht durch den Deutschen Reisepreissicherungsfonds (DRSF) abgesichert. Hier prüft FTI derzeit, ob und wie betroffene Kunden ihre Leistungen in Anspruch nehmen können.

Was tun mit dem Sicherungsschein?

Paul Degott empfiehlt, schnellstmöglich den Sicherungsschein in den Reiseunterlagen zu überprüfen. Dieser enthält alle wichtigen Informationen für den Insolvenzfall, inklusive der Kontaktdaten des Versicherungsunternehmens. Mit diesem Dokument in der Hand können Reisende die Erstattung der Kosten für ihre geplante Reise einfordern.

Unterstützung für Urlauber im Ausland

Reisende, die bereits mit FTI im Ausland sind, könnten vor Ort mit Forderungen konfrontiert werden, da Hotels und Fluggesellschaften möglicherweise keine Zahlungen mehr vom Veranstalter erhalten. In solchen Fällen ist es ratsam, das Insolvenzabsicherungsunternehmen zu kontaktieren, um die weitere Unterbringung und die Rückreise zu klären.

Das Auswärtige Amt hat ebenfalls Unterstützung zugesagt und arbeitet eng mit dem Deutschen Reiseverband sowie dem Reiseversicherungsfonds zusammen, um eine sichere Rückreise der Betroffenen zu gewährleisten. Der Krisenstab des Auswärtigen Amtes erörtert derzeit weitere Schritte, um den Urlaubern beizustehen.

Fazit

Die Insolvenz von FTI ist ein schwerer Schlag für die deutsche Reiseindustrie und insbesondere für die Urlauber, die sich nun mit Stornierungen und der Ungewissheit über die Erstattung ihrer Kosten auseinandersetzen müssen. Während Pauschalreisende rechtlich besser abgesichert sind, stehen Kunden mit Einzelleistungen vor größeren Herausforderungen. Die Situation zeigt erneut, wie wichtig eine umfassende Absicherung bei der Reisebuchung ist. In diesen unsicheren Zeiten müssen Reisende mit allem rechnen und sollten sich daher stets über die Absicherung ihrer Reisen informieren.

Die deutsche Reisebranche steht einmal mehr vor einer Zerreißprobe, doch zeigt sich auch die Stärke der gesetzlichen Absicherung, die vielen Betroffenen nun zugutekommt. Es bleibt zu hoffen, dass die Betroffenen schnell und unkompliziert ihre Ansprüche geltend machen können und die deutsche Reiseindustrie aus dieser Krise gestärkt hervorgeht.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“