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20.09.2024
11:31 Uhr

Gericht bestätigt Falschberichterstattung des ZDF über Schönbohm

Gericht bestätigt Falschberichterstattung des ZDF über Schönbohm

Ein Urteil des Münchner Landgerichts hat bestätigt, dass die Berichterstattung des "ZDF Magazin Royale" über den ehemaligen Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, falsch war. Diese Entscheidung dürfte weitreichende Konsequenzen für den öffentlich-rechtlichen Sender und seinen Moderator Jan Böhmermann haben.

Hintergrund der Kontroverse

Im Oktober 2022 behauptete Jan Böhmermann in seiner Sendung, dass Schönbohm Verbindungen zu russischen Geheimdiensten habe. Diese schwerwiegenden Anschuldigungen führten dazu, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser Schönbohm suspendierte. Eine formale Untersuchung wurde jedoch nie eingeleitet, da es keine Anhaltspunkte für ein relevantes Fehlverhalten gab.

Schönbohms Reaktion

Schönbohm beantragte daraufhin die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen sich selbst, um die Vorwürfe auszuräumen. Da dies nicht geschah, wurde er zur Akademie für öffentliche Verwaltung versetzt. Schönbohm reichte schließlich Klage ein und forderte 100.000 Euro Schadensersatz vom ZDF. Sein Anwalt betonte, dass die Sendung negative Schlagzeilen und eine unrechtmäßige Suspendierung für seinen Mandanten zur Folge hatte.

Gerichtsurteil und Konsequenzen

Das Münchner Landgericht gab Schönbohm in den entscheidenden Punkten recht. Die Berichterstattung des ZDF entsprach nicht den journalistischen Standards. Das endgültige Urteil soll am 28. November verkündet werden. Sollte das ZDF zur Zahlung der Schadensersatzsumme verurteilt werden, könnte dies erhebliche Auswirkungen auf die Pressefreiheit haben, wie die Anwälte des ZDF argumentierten.

Reaktionen und politische Dimension

Von Seiten des ZDF hieß es, dass die Entscheidung, Schönbohm zu beurlauben, beim Bundesministerium des Innern (BMI) gelegen habe. Das Gericht sah dies jedoch anders. Schönbohm verklagte im Sommer 2023 zudem das BMI wegen der Verletzung der Fürsorgepflicht vor dem Kölner Verwaltungsgericht.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser bezeichnete die Kritik aus der Union an ihrem Umgang mit Schönbohm als "Theaterdonner". Diese Äußerung zeigt einmal mehr die politische Dimension, die dieser Fall angenommen hat.

Fazit

Dieses Urteil wirft ein Schlaglicht auf die Verantwortung der Medien und die Grenzen der Pressefreiheit. Es bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen dies für das ZDF und Jan Böhmermann haben wird. Für Arne Schönbohm bedeutet das Urteil jedoch eine späte Genugtuung und die Hoffnung auf eine Rehabilitierung seines Rufs.

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