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20.03.2025
08:02 Uhr

Justiz stärkt Verfassungsschutz: Südwest-AfD bleibt unter Beobachtung

Ein weiterer Rückschlag für die Alternative für Deutschland: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage der AfD gegen ihre Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz abgewiesen. Damit darf der Inlandsgeheimdienst den Landesverband Baden-Württemberg weiterhin unter verschärfter Beobachtung halten.

Ethnischer Volksbegriff als Stolperstein

Die Entscheidung reiht sich in eine Serie von juristischen Niederlagen für die Partei ein. Bereits in einem vorherigen Eilverfahren hatte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim die Beobachtung durch den Verfassungsschutz als rechtmäßig eingestuft. Besonders brisant: Die Richter sahen in der Vertretung eines "ethnischen Volksbegriffs" durch AfD-Mitglieder konkrete Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen.

Weitreichende Befugnisse für den Geheimdienst

Die Einstufung als Verdachtsfall, die seit 2022 besteht, verleiht dem Landesamt für Verfassungsschutz weitreichende Kompetenzen. Unter strengen Auflagen dürfen die Beamten Mitglieder observieren, Telefonate überwachen und sogar Informanten in der Partei anwerben. Ein massiver Eingriff in die Parteiarbeit, den die AfD mit allen juristischen Mitteln zu verhindern versuchte.

Politische Instrumentalisierung oder notwendige Kontrolle?

Die Südwest-AfD sieht in der Beobachtung durch den Verfassungsschutz eine politisch motivierte Kampagne. Nach ihrer Auffassung wird der Inlandsgeheimdienst gezielt zur Diskreditierung politischer Konkurrenten missbraucht. Eine Sichtweise, der die Gerichte bislang nicht folgen wollten.

Juristische Auseinandersetzung geht weiter

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Berufung zugelassen, womit der Rechtsstreit in die nächste Runde gehen könnte. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus und dürfte mit Spannung erwartet werden. Sie könnte weitere Einblicke in die Bewertung der Parteiaktivitäten durch die Justiz liefern.

Der Fall zeigt exemplarisch die zunehmende Spannung zwischen Parteifreiheit und Verfassungsschutz in der politischen Landschaft der Bundesrepublik. Während die einen von notwendiger Wachsamkeit sprechen, sehen andere einen Missbrauch staatlicher Institutionen zur politischen Einflussnahme.

Die Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts dürfte auch über Baden-Württemberg hinaus Signalwirkung haben. Sie bestätigt den Kurs der Sicherheitsbehörden im Umgang mit politischen Gruppierungen, die im Verdacht stehen, verfassungsfeindliche Ziele zu verfolgen.

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