Justizministerium: Buschmann lehnt bundeseinheitliche Regelungen zu Fußfesseln und Cybermobbing ab
Bundesjustizminister Marco Buschmann hat sich gegen die Forderung nach bundeseinheitlichen Regelungen für den Einsatz elektronischer Fußfesseln bei häuslicher Gewalt ausgesprochen. Ebenso hält er zusätzliche Gesetze gegen Cybermobbing für überflüssig. Diese Positionen hat er kürzlich in einer Stellungnahme dargelegt.
Fußfesseln: Entscheidung bei den Bundesländern
Buschmann betonte, dass der Schutz vor Gewalt durch Partner oder Ex-Partner zweifellos verbessert werden müsse. Er sieht jedoch die Verantwortung für den Einsatz elektronischer Fußfesseln bei den einzelnen Bundesländern. Diese könnten entsprechende Maßnahmen über das Polizeirecht einführen, das in ihrer Zuständigkeit liegt. „Wenn man die Fußfessel will, wäre eine Regelung darüber im Polizeirecht auch gut aufgehoben“, so Buschmann.
Bereits jetzt nutzen Bayern und Hamburg die elektronische Fußfessel, um Personen, die gegen ein Annäherungs- und Kontaktverbot verstoßen, zu überwachen. Buschmann sieht hierin ein Vorbild, dem andere Bundesländer folgen könnten.
Cybermobbing: Bestehende Gesetze ausreichend
Auch bei der Bekämpfung von Cybermobbing sieht der Justizminister keinen Bedarf für neue Gesetze. Er verweist auf bestehende Regelungen im Strafgesetzbuch, die bereits greifen würden. „Der Rechtsstaat hält schon sehr viele Instrumente bereit, etwa im Strafgesetzbuch“, betonte er. Hierzu zählt der Nachstellungsparagraf, der auch auf Cybermobbing anwendbar ist und bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe ermöglicht.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser und andere Innenminister hatten zuvor auf die gravierenden Folgen von Cybermobbing, besonders für Jugendliche, hingewiesen und eine Ergänzung des Strafgesetzbuches gefordert. Buschmann hingegen sieht die Lösung in einer konsequenten Anwendung der bestehenden Gesetze.
Vorratsdatenspeicherung: Quick-Freeze-Verfahren als Alternative
Ein weiteres umstrittenes Thema ist die Vorratsdatenspeicherung. Hier lehnt Buschmann die Wünsche von Bundesinnenministerin Faeser nach einer anlasslosen Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten ab. Stattdessen setzt er auf das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren. Dieses sieht vor, dass Daten erst bei einem konkreten Verdacht auf eine Straftat gespeichert werden.
Der Entwurf für das Quick-Freeze-Verfahren sei bereits fertig und entspreche den regierungsinternen Absprachen, so Buschmann. Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zu diesem Vorhaben dauere jedoch noch an.
Politische Konsequenzen und Kritik
Die Positionen von Buschmann stehen in deutlichem Kontrast zu den Forderungen der Innenminister und der SPD-geführten Ressorts. Während Faeser eine neue, rechtskonforme Regelung für die Vorratsdatenspeicherung anstrebt, sieht Buschmann hierin eine zu weitgehende Maßnahme, die den Datenschutz der Bürger gefährden könnte.
Diese Differenzen zeigen einmal mehr die Spannungen innerhalb der Bundesregierung und werfen Fragen zur Effektivität und Kohärenz der politischen Maßnahmen im Bereich der inneren Sicherheit auf. Die Verantwortung für den Schutz der Bürger wird somit zunehmend auf die Bundesländer übertragen, was zu einer uneinheitlichen Umsetzung führen könnte.
Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussionen weiterentwickeln und welche konkreten Maßnahmen letztlich umgesetzt werden. Klar ist jedoch, dass die Themen häusliche Gewalt, Cybermobbing und Vorratsdatenspeicherung auch in Zukunft für kontroverse Debatten sorgen werden.
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