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12.08.2024
06:05 Uhr

Kramp-Karrenbauer, die COVID-Impfpflicht und ein Soldat in Haft – Ein Blick auf die Hintergründe

Kramp-Karrenbauer, die COVID-Impfpflicht und ein Soldat in Haft – Ein Blick auf die Hintergründe

Eine Minderheit von Soldaten ließ sich nach Einführung der COVID-19-Duldungspflicht bei der Bundeswehr nicht mit den COVID-Impfstoffen spritzen. Mit einem dieser „unehrenhaft“ entlassenen Soldaten und seinem Verteidiger sprach Epoch Times über die Hintergründe. Der erste Wehrdienstsenat am Bundesverwaltungsgericht Leipzig verhandelte über einen Antrag des Soldaten Lars M. gegen die Verpflichtung zur Duldung der COVID-19-Impfung.

Die Einführung der Duldungspflicht

Während die allgemeine Corona-Impfpflicht im Bundestag scheiterte, waren Soldaten der Bundeswehr von November 2021 bis Mai 2024 verpflichtet, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen. Die damalige Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) soll die sogenannte Duldungspflicht auf Anraten des Wehrmedizinischen Beirats, eines ehrenamtlich beratenden Gremiums aus Experten verschiedener Fachrichtungen, angeordnet haben. Sie erteilte dazu einen Tagesbefehl an alle Truppenteile am 29. November 2021.

Widerstand und Konsequenzen

Doch es gab auch eine kleine Gruppe Soldaten, die bis zuletzt die COVID-Impfung verweigerten. Dies geschah zumeist aus gesundheitlichen Bedenken. Die Soldaten bemängelten die kurze Entwicklungszeit für die teilweise experimentellen Impfstoffe und die Notfallzulassung. Wie das Verteidigungsministerium auf Anfrage der Epoch Times mitteilte, wurden bisher 72 Soldaten im Zusammenhang mit der Duldung der COVID-19-Impfung entlassen. Außerdem wurden die Soldaten vor Gericht gestellt. In den meisten Fällen handelte es sich um Geldstrafen, in wenigen Fällen um Freiheitsstrafen auf Bewährung. Auch jetzt laufen noch Verfahren.

Der Fall Jan Reiners

Einer von ihnen ist Jan Reiners (36), der sich als Zeitsoldat für 15 Jahre zum Sanitätsdienst in der Mannschaftslaufbahn verpflichtet hatte. Da er die COVID-19-Impfung ablehnte, war er nach zwölf Jahren und zwei Monaten seines Dienstes als Soldat am 3. März 2023 „unehrenhaft“ entlassen worden. Zuvor hat ihn das Amtsgericht Oldenburg in Niedersachsen wegen Gehorsamsverweigerung im November 2022 zu einer Strafe von 40 Tagessätzen zu je 60 Euro (2.400 Euro) oder 40 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt, wenn er nicht der Strafzahlung nachkommt. Denn er war den Befehlen seiner Vorgesetzten, sich im Sanitätszentrum gegen COVID-19 impfen zu lassen, nicht nachgekommen, so sein Anwalt Edgar Siemund.

In der Berufungsverhandlung zu Reiners Fall am 22. März 2022 bestätigte das Landgericht Aurich die Entscheidung des Amtsgerichtes. Jedoch senkte es das Strafgeld auf 600 Euro, da Reiners nach der vorzeitigen Bundeswehrentlassung von Bürgergeld lebt. Zudem soll er die Gerichtskosten von 740 Euro tragen, so Siemund. Mit seinem Rechtsanwalt ging er in die Revision vor dem Oberlandesgericht Oldenburg, welches dann keine Rechtsfehler in den vorangegangenen Verfahren feststellte. Schließlich reichte Siemund eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht – der letzten nationalen rechtlichen Instanz – ein. Doch auch dort scheiterten sie. Die Antwort aus Karlsruhe auf die 60-seitige Beschwerde, so Siemund, sei kurz ausgefallen: Die Beschwerde werde nicht zur Entscheidung angenommen und die Entscheidung sei unanfechtbar.

Der Fall Lars M.

Siemund betreut mehrere Soldaten als Verteidiger. Er gehört auch zum Dreiergespann an Anwälten, die den Oberstabsbootsmann Lars M. am 29. Mai bei der öffentlichen Sitzung vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig vertraten. Der Berufssoldat Lars M. verweigerte, genau wie Reiners, die Corona-Impfung. Das Verfahren erhielt bundesweit mediale Aufmerksamkeit, da einen Tag vor Verhandlungsbeginn das Verteidigungsministerium überraschend die Impfung gegen COVID-19 von einer Pflichtimpfung zu einer Impfung, die „dringend empfohlen“ wird, herunterstufte. Für den Berufssoldaten Lars M. bedeutete dies, dass seine bis dahin drohende Entfernung aus dem Soldatendienst, verbunden mit der Aberkennung seiner Dienstbezüge und Übergangsgelder nach 28 Jahren Bundeswehr, abgewendet wurde.

Auch besteht mit der Aufhebung der Impfpflicht kein Zwang mehr, sich mit dem COVID-Impfstoff impfen zu lassen, so der Anwalt. Das Beschwerdeverfahren vor dem BVerwG im Fall des Oberstabsbootsmanns läuft weiter. Denn das Anwaltsteam wollte mit dem Verfahren die Rechtswidrigkeit der Entscheidung der damaligen Verteidigungsministerin feststellen lassen, die COVID-Impfung verpflichtend für die Soldaten zu machen. Zudem sieht die Verteidigung ein Rehabilitations- und ein Entschädigungsinteresse bei ihrem Mandanten. Lars M. war für ein Jahr aufgrund des psychischen Drucks durch seinen Arbeitgeber nicht arbeitsfähig gewesen, so Siemund.

Der Anwalt teilte der Epoch Times mit, es bestehe die Gefahr, dass die Duldungspflicht durch das Verteidigungsministerium wieder eingeführt werde, da es nur eine Herabstufung und keine Abschaffung gegeben habe. Auch Reiners leide mittlerweile aufgrund seiner Erlebnisse rund um die Verweigerung der COVID-Impfung unter einer posttraumatischen Belastungsstörung, so sein Anwalt. Auf das zuvor bereits rechtskräftige Urteil des Ex-Soldaten Reiners hat die Aufhebung der Bundeswehr-Impfpflicht jedoch keine Auswirkungen.

Sollte sich in dem Verfahren in Leipzig jedoch herausstellen, dass die damalige Anordnung von Ex-Ministerin Kramp-Karrenbauer auf falschen Tatsachen beruhte, müssten alle bisherigen Urteile gegen Soldaten im Zusammenhang mit der Duldungspflicht aufgehoben werden, so Siemund. Dies hätte auch Auswirkungen auf die Verurteilung Reiners und ein Wiederaufnahmeverfahren wäre möglich.

Rechtswidrigkeit und Verfassungswidrigkeit der Duldungspflicht

Für Siemund ist die COVID-19-Impfpflicht sowohl rechtswidrig als auch verfassungswidrig. Rechtswidrig sei sie, weil sie den Soldaten verpflichte, sich einer „experimentellen Gentherapie“ zu unterziehen, die einen Verstoß gegen den Nürnberger Kodex darstelle, so der Anwalt aus dem bayerischen Mühldorf am Inn. Der Kodex besteht aus zehn medizinethischen Grundsätzen, die das amerikanische Militärgericht in Nürnberg am 20. August 1947 im Rahmen eines Urteils gegen hochrangige Mediziner und Gesundheitsbeamte wegen des Vorwurfs der Euthanasie und Menschenversuche während der Zeit des Nationalsozialismus aussprach.

Siemund hält die COVID-19-Impfpflicht für Soldaten auch verfassungswidrig, weil sie gegen Artikel 1 des Grundgesetzes verstoße. Dieser besagt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ „Doch aufgrund der Duldungspflicht sollte sich der Soldat in Friedenszeiten unter Missachtung seines Willens einer medizinischen Behandlung unterziehen“, so Siemund. Artikel 1 setze jedoch genau wie der Nürnberger Kodex eine freiwillige Zustimmung voraus. „Das passt nicht zusammen“, so Siemund.

Ein weiterer Punkt ist für den bayerischen Anwalt, dass laut Bundesverfassungsgericht eine Impfung irreversibel sei. „Aufgrund dieser Irreversibilität des medizinischen Eingriffs muss ich als Dienstherr absolut sicher sein, dass meinem Soldaten kein Schaden dadurch entsteht.“ „Diese Sicherheit konnte der Dienstherr zu keinem Zeitpunkt haben“, erklärte Siemund.

Mit Stand 2. August 2024 wurde in 14 Fällen ein Impfschaden als Folge einer COVID-Impfung als Wehrdienstbeschädigung anerkannt, heißt es aus dem Verteidigungsministerium auf Anfrage der Epoch Times.

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