Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
26.07.2024
16:40 Uhr

Ehepaare wählen weiter mehrheitlich Steuerklassen III und V

Ehepaare wählen weiter mehrheitlich Steuerklassen III und V

Wie eine aktuelle Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) auf Basis der Einkommensteuerstatistik für das Veranlagungsjahr 2020 zeigt, entscheiden sich Ehepaare und eingetragene Lebenspartner in Deutschland nach wie vor mehrheitlich für die Steuerklassenkombination III und V. Von den insgesamt rund 5,3 Millionen zusammenveranlagten Steuerpflichtigen mit ausschließlich Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wählten knapp 2,1 Millionen Paare (39 Prozent) diese Steuerklassenkombination.

Die Vorteile der Steuerklassenkombination III und V

Durch die Wahl der Steuerklassen III und V können Paare ihre unterjährig abzuführende Lohnsteuer im Vergleich zur Steuerklasse IV reduzieren. Dies führt dazu, dass monatlich weniger Lohnsteuer abgeführt wird, was die monatlichen Nettoeinkünfte erhöht. Allerdings kommt es bei der jährlichen Einkommensteuererklärung häufig zu Nachzahlungen. Im Jahr 2020 waren knapp 46 Prozent der Paare mit der Steuerklassenkombination III und V von Nachzahlungen betroffen.

Steuerklasse IV: Rückerstattungen überwiegen

Im Gegensatz dazu mussten zusammenveranlagte Steuerpflichtige in Steuerklasse IV nur in knapp fünf Prozent der Fälle Nachzahlungen leisten. Diese Paare können bei der Abgabe ihrer jährlichen Steuererklärung meist mit Rückerstattungen rechnen. Im Jahr 2020 erhielten Paare in Steuerklasse IV insgesamt knapp 3,3 Milliarden Euro zurück, während Paare in den Steuerklassen III und V nur etwa 1,5 Milliarden Euro an Rückerstattungen bekamen.

Geschlechterverteilung in den Steuerklassen

Die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2020 zeigen zudem eine deutliche Geschlechterverteilung in den Steuerklassen. Männer stellten mit fast 7,7 Millionen Steuerfällen mehr als drei Viertel aller Lohnsteuerfälle in der Steuerklasse III. Frauen fanden sich dagegen mit knapp 3,3 Millionen Steuerfällen über achtmal häufiger in der Steuerklasse V wieder als Männer (386.050 Steuerfälle).

Auswirkungen auf den Lohnsteuerabzug

Die Daten verdeutlichen auch die Auswirkungen der Wahl der Steuerklasse auf den Lohnsteuerabzug. Das Verhältnis aus einbehaltener Lohnsteuer und der zugrundeliegenden Bruttolohnsumme liegt für Steuerfälle der Steuerklasse III im Durchschnitt bei 16 Prozent, während es für Steuerfälle der Steuerklasse V etwa 21 Prozent beträgt. Mit der Wahl der Steuerklassenkombination III und V wird also der Lohnsteuerabzug für das in der Regel höhere Einkommen der Steuerklasse III zulasten des niedrigeren Einkommens in Steuerklasse V reduziert.

Kritische Betrachtung der Steuerpolitik

Die Entscheidung für bestimmte Steuerklassenkombinationen zeigt deutlich die Schwächen und Ungerechtigkeiten im deutschen Steuersystem auf. Während die monatlichen Abzüge für viele Paare verringert werden können, führt dies oft zu Nachzahlungen und einer ungleichen Verteilung der Steuerlast zwischen den Geschlechtern. Es stellt sich die Frage, ob die aktuelle Steuerpolitik wirklich die Bedürfnisse und Realitäten der Bürger widerspiegelt oder ob hier dringender Reformbedarf besteht.

Die Bundesregierung sollte sich dieser Problematik annehmen und eine Steuerpolitik entwickeln, die sowohl fair als auch transparent ist und die Bürger nicht mit unerwarteten Nachzahlungen belastet. Eine gerechtere Verteilung der Steuerlast und eine Vereinfachung des Steuersystems wären Schritte in die richtige Richtung.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“