EU-Kommission kündigt 35-Milliarden-Euro-Darlehen für die Ukraine an
In einer bedeutenden Ankündigung während ihres Besuchs in Kyjiw hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ein Darlehen in Höhe von 35 Milliarden Euro für die Ukraine verkündet. Diese finanzielle Unterstützung ist Teil eines umfassenden G7-Plans, der darauf abzielt, 50 Milliarden Dollar aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten zu mobilisieren.
Ein dringend benötigter Beitrag
Von der Leyen betonte die Notwendigkeit dieser Unterstützung angesichts der anhaltenden russischen Angriffe: „Die Ukraine benötigt weiterhin die Unterstützung der EU.“ Sie erklärte, dass das Darlehen direkt in den nationalen Haushalt der Ukraine fließen werde, um die makrofinanzielle Stabilität zu verbessern und dringend benötigten fiskalischen Spielraum zu schaffen. Dies ermögliche es der Ukraine, ihre Ressourcen effizienter zu nutzen, auch zur Stärkung ihrer militärischen Fähigkeiten.
Herausforderungen bei der Umsetzung
Obwohl die EU die Zusage gemacht hat, gibt es noch technische Details zu klären. Ursprünglich war geplant, dass die EU und die USA jeweils 20 Milliarden Dollar bereitstellen, während das Vereinigte Königreich, Kanada und Japan zusammen zehn Milliarden Dollar beisteuern sollten. Doch technische Gespräche zwischen EU- und US-Beamten haben den Plan ins Stocken gebracht.
Washington hat von den europäischen Verbündeten Garantien verlangt, dass die eingefrorenen Vermögenswerte bis zur Zahlung von Reparationen durch Russland eingefroren bleiben. Dies erfordert eine Verlängerung der Sanktionsregime gegen Russland, die derzeit alle sechs Monate einstimmig von allen Mitgliedstaaten verlängert werden müssen.
Verlängerung der Sanktionen
In der vergangenen Woche legte die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten Optionen zur Verlängerung des Sanktionsregimes vor. EU-Chefdiplomat Josep Borrell schlug vor, die „Rollover-Periode“ für die Sperrung russischer Vermögenswerte von sechs auf 36 Monate zu verlängern. Dies würde eine einstimmige Entscheidung des Rates erfordern.
Ein hochrangiger Kommissionsbeamter erklärte, dass Borrells Vorschlag keine rechtliche „Aufteilung“ der EU-Sanktionen gegen Russland erfordern würde. „Es gibt keine Aufteilung. Wir werden lediglich die Dauer für einen Teil der restriktiven Maßnahmen auf 36 Monate verlängern, aber wir koppeln sie nicht voneinander ab,“ sagte er.
Zukunft des Darlehens
Ein anderer Kommissionsbeamter erklärte, dass die von der Kommission vorgeschlagenen 35 Milliarden Euro „möglicherweise geringer ausfallen“ könnten, abhängig von den Beiträgen der anderen G7-Mitglieder. Die erste Tranche des Darlehens könnte noch in diesem Jahr ausgezahlt werden, die restlichen Mittel im Laufe des Jahres 2025.
Die Auszahlung wird wahrscheinlich in vierteljährlichen oder monatlichen Raten erfolgen, um die Anreizstruktur zur Umsetzung von Reformen aufrechtzuerhalten. „Ich würde nicht erwarten, dass das Geld als Pauschalbetrag ausgezahlt wird,“ sagte der Beamte.
Fazit
Die Ankündigung der EU-Kommission ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung der Ukraine in einer kritischen Phase. Doch die Umsetzung hängt von vielen Faktoren ab, einschließlich der technischen Details und der Bereitschaft der G7-Partner, ihren Teil beizutragen. Es bleibt abzuwarten, wie schnell und effektiv diese Unterstützung tatsächlich fließen wird.