EU plant drastische Verkürzung der Handelsabwicklung - Angleichung an internationale Standards
In einem bemerkenswerten Schritt zur Modernisierung der europäischen Finanzmärkte plant die EU eine signifikante Verkürzung der Abwicklungszeiten für Wertpapiergeschäfte. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat vorgeschlagen, ab dem 11. Oktober 2027 die Abwicklungszeit von derzeit zwei Tagen auf nur noch einen Tag zu reduzieren.
Internationale Wettbewerbsfähigkeit im Fokus
Diese Entscheidung folgt einem internationalen Trend, der bereits von den USA, Kanada und Mexiko eingeleitet wurde. Diese Länder haben ihre Abwicklungszeiten bereits auf einen Tag verkürzt. Auch Großbritannien plant einen ähnlichen Schritt für Oktober 2027, wobei das genaue Datum noch nicht feststeht. Diese Entwicklung zeigt deutlich, dass Europa im internationalen Wettbewerb nicht zurückfallen möchte.
Komplexe Herausforderungen für die EU
Die Umsetzung dieser Änderung dürfte sich in der EU als besonders herausfordernd erweisen. Der Grund liegt in der fragmentierten Struktur der europäischen Clearing- und Abrechnungssysteme. Anders als in den USA oder Großbritannien existiert in der EU ein komplexes Netzwerk verschiedener nationaler Systeme, die harmonisiert werden müssen.
Die Komplexität der Handels- und Post-Trading-Umgebung erfordert eine spezifische Governance-Struktur für dieses Projekt, betont die ESMA in ihrer Stellungnahme.
Kritische Betrachtung der EU-Finanzmarktpolitik
Diese Initiative offenbart einmal mehr die strukturellen Schwächen des europäischen Finanzmarktes. Während andere Länder bereits agil und schnell auf Marktanforderungen reagieren können, zeigt sich die EU einmal mehr als schwerfälliger Apparat. Die lange Vorlaufzeit bis 2027 verdeutlicht die bürokratischen Hürden, die in der EU überwunden werden müssen.
Vorteile der Verkürzung
- Erhöhte Marktliquidität
- Verringertes Ausfallrisiko bei Geschäften
- Verbesserte Wettbewerbsfähigkeit der EU-Märkte
- Stärkere Integration der europäischen Kapitalmärkte
Die finale Entscheidung über die Umsetzung liegt nun bei der Europäischen Kommission und den nationalen Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten. Es bleibt abzuwarten, ob die ambitionierten Pläne ohne weitere Verzögerungen umgesetzt werden können oder ob die bekannten bürokratischen Hürden der EU erneut zu Verschiebungen führen werden.
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