Hamburger Gericht weist Impfschadenklage ab - Zwangsimpfung bleibt ohne Konsequenzen
In einem weiteren aufsehenerregenden Prozess um mutmaßliche Corona-Impfschäden hat das Hamburger Landgericht am Montagvormittag eine Klage gegen den Impfstoffhersteller Biontech abgewiesen. Der Fall einer Hamburger Ärztin, die durch die faktische Impfpflicht zur Immunisierung gedrängt wurde, wirft ein bezeichnendes Licht auf die problematische Impfkampagne während der Corona-Zeit.
Ärztin durch beruflichen Zwang zur Impfung genötigt
Besonders brisant an diesem Fall ist die Tatsache, dass die klagende Medizinerin der Corona-Impfung ursprünglich skeptisch gegenüberstand. Dennoch sah sie sich aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gezwungen, sich gleich dreimal immunisieren zu lassen. Eine Entscheidungsfreiheit wurde ihr durch die damaligen politischen Vorgaben praktisch verwehrt.
Schwerwiegende gesundheitliche Folgen
Nach den drei Impfungen entwickelte die Ärztin nach eigenen Angaben ein komplexes Beschwerdebild. Dieses umfasst:
- Anhaltende Schmerzen im Oberkörperbereich
- Schwellungen der Extremitäten
- Chronische Erschöpfungszustände
- Massive Schlafstörungen
Gericht folgt etablierter Rechtsprechung
Die Klägerin hatte ein Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 Euro gefordert. Das Gericht folgte in seiner Urteilsbegründung jedoch der mittlerweile etablierten Argumentationslinie: Der Impfstoff sei nach wissenschaftlicher Prüfung zugelassen worden, wobei die Sachverständigen den Nutzen höher als die Risiken eingeschätzt hätten.
Bundesweit wurden bereits etwa 100 ähnliche Verfahren verhandelt - die meisten mit ähnlichem Ausgang.
Kritische Stimmen werden lauter
Die Hamburger Medizinerin steht mit ihrer grundsätzlichen Kritik am Nutzen der Corona-Impfungen nicht allein da. Immer mehr Experten hinterfragen mittlerweile die Verhältnismäßigkeit der damaligen Impfkampagne und die damit verbundenen Zwangsmaßnahmen. Die Tatsache, dass bundesweit hunderte Anträge auf Entschädigung wegen Impfschäden gestellt wurden, deutet auf ein möglicherweise unterschätztes Problem hin.
Rechtsmittel noch möglich
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Klägerin steht es frei, innerhalb eines Monats Berufung einzulegen. Angesichts der bisherigen Rechtsprechung in ähnlichen Fällen dürften die Erfolgsaussichten jedoch gering sein. Dies zeigt einmal mehr, wie schwierig es für Betroffene ist, mögliche Impfschäden juristisch geltend zu machen.
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