Kinderarzt in Baden-Württemberg behandelt nur noch deutschsprachige Patienten
Kontroverse um sprachliche Anforderungen in Kirchheimer Praxis
In Kirchheim unter Teck, im Kreis Esslingen, sorgt ein kleines Schild für große Diskussionen. Eine Kinderarztpraxis hat beschlossen, nur noch Patienten zu behandeln, die Deutsch sprechen oder einen Dolmetscher mitbringen können. Diese Regelung hat sowohl Unterstützer als auch Kritiker gefunden.
Motivation und Hintergründe
Der Kinder- und Jugendarzt Ulrich Kuhn, der die Praxis leitet, betont, dass es um das Wohl der Kinder gehe. „Wir sprechen hier in der Praxis ausschließlich Deutsch!“ steht auf einem Schild am Empfang. Notfälle würden auch ohne Dolmetscher behandelt, versichert Kuhn. „Wir schicken niemanden weg, der nicht Deutsch spricht, darum geht es gar nicht.“
Die Praxis habe zunehmend Eltern mit Kindern gehabt, die kein oder kaum Deutsch verstanden hätten. Dies habe die Behandlung und Diagnose erheblich erschwert. „Wir konnten den Patienten und ihren Eltern einfach nicht vermitteln, was zu tun ist“, erklärt Kuhn.
Reaktionen und Unterstützung
Seit etwa zwei Monaten steht das Hinweisschild am Empfang der Praxis. Darauf heißt es auch: „Sollte eine Kommunikation aufgrund fehlender deutscher Sprachkenntnisse nicht möglich sein und auch kein Dolmetscher persönlich anwesend sein, müssen wir eine Behandlung - außer in Notfällen - zukünftig ablehnen.“
Von den Patienten habe man keine negative Reaktion darauf bekommen, im Gegenteil, so Kuhn. „Eltern mit migrantischem Hintergrund haben nicht negativ reagiert, sondern die haben einfach umgesetzt, was wir wollten. Sie bringen jetzt Dolmetscher mit.“ Eine Praxis am Bodensee habe sogar angefragt, ob sie das Schild übernehmen dürfe.
Kritik und juristische Aspekte
Außerhalb der Praxisräume, insbesondere in sozialen Netzwerken, gab es jedoch auch deutliche Kritik. Eine Nutzerin schrieb in einer Google-Rezension: „Eltern müssen erst drei Jahre lang einen Deutschkurs besuchen, bevor ihre Kinder behandelt werden. Sehr nett, so hat man sich das sicher vorgestellt, als man vor Krieg oder Verfolgung geflohen ist.“
Kuhn zeigt sich unbeeindruckt von der Kritik: „Wir wissen, dass das nicht unsere Motivation ist - deshalb interessieren mich Meinungen von Menschen, die mit unserer Praxis gar nichts zu tun haben, nicht extrem.“ Bestärkt werde er durch mindestens genauso viele positive Kommentare in den sozialen Netzwerken.
Ärztliche und rechtliche Rahmenbedingungen
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg und die Kassenärztliche Vereinigung in Stuttgart unterstützen die Praxis in ihrer Entscheidung. Laut der Landesärztekammer können Ärzte die Behandlung von Patienten abbrechen, wenn es grundlegende Verständigungsprobleme gibt. Berufsrechtlich sei den Ärzten ein erheblicher Ermessensspielraum zu belassen.
Ein Sprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte in Berlin betonte, dass eine rechtskonforme Aufklärung über Impfungen bei Sprachbarrieren nahezu unmöglich sei. „Hier den geeigneten Mittelweg zu finden, ist tägliches Brot einer Kinder- und Jugendpraxis.“
Für die Praxis in Kirchheim unter Teck steht fest: „Dieses Schild hat überhaupt keine diskriminierende Aussage“, so Kuhn. Es gehe nicht um Diskriminierung, sondern um die Realität. „Wenn kein Dolmetscher da ist und die Patienten uns nicht verstehen, dürfen wir sie eigentlich nicht behandeln. Wenn wir das trotzdem tun, bewegen wir uns ständig in einem rechtlichen Graubereich.“
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