Kontroverse um BVG-Kündigung: Straßenbahnfahrer verliert Job wegen umstrittener Fotomontage
In Berlin sorgt die Kündigung eines Straßenbahnfahrers der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) für erhebliche Diskussionen. Marcel Donsch, der seit 15 Jahren für die BVG tätig war, wurde im Juli aufgrund einer umstrittenen Fotomontage entlassen. Das Arbeitsgericht Berlin erklärte die Kündigung nun für wirksam. Der Fall wirft Fragen zur Meinungsfreiheit und zur Rolle der Gewerkschaften auf.
Der Vorfall und die Reaktionen
Im Zentrum der Kontroverse steht eine Fotomontage, die Donsch auf einer Facebook-Seite veröffentlicht hatte. Auf der Grafik ist eine Pistole zu sehen, die auf einen knienden Menschen zielt, begleitet von der Aufschrift „Verdi hört Warnschuss nicht“. Diese Darstellung sorgte bei der Gewerkschaft Verdi und innerhalb der BVG für große Unruhe. Mehrere Gewerkschaftsfunktionäre gaben an, sich durch die Grafik bedroht zu fühlen.
Donsch und sein Anwalt Gunnar Adam argumentierten, dass die Fotomontage lediglich auf Missstände hinweisen sollte und keine Bedrohung darstelle. Donsch betonte, dass er niemals die Absicht gehabt habe, jemanden zu bedrohen, und entschuldigte sich für die missverständliche Darstellung.
Gerichtsurteil und Reaktionen
Das Arbeitsgericht Berlin sah dies anders und bestätigte die ordentliche Kündigung. Die Richterin argumentierte, dass die Grafik eine Bedrohung darstelle und somit den Betriebsfrieden störe. Trotz der Entschuldigung und der Löschung der Grafik sah das Gericht keine Möglichkeit, die Kündigung zurückzunehmen.
Donsch zeigte sich enttäuscht und wütend über das Urteil. „15 Jahre habe ich dieser Firma geschenkt“, rief er während der Verhandlung. Er fühle sich ungerecht behandelt und wolle gegen das Urteil Berufung einlegen.
Hintergründe und politische Dimension
Die Kündigung von Marcel Donsch hat auch eine politische Dimension. Donsch war Mitglied der AfD und trat im Frühjahr 2022 aus der Partei aus. Die BVG wies in ihrem Schriftsatz auf Donschs frühere Parteizugehörigkeit und eine Verurteilung wegen Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung hin. Dies sei jedoch nicht der Grund für die Kündigung gewesen, betonte die BVG.
Verdi hatte im Mai davor gewarnt, dass sich bei der Wahl des BVG-Personalrats „Akteure mit populistischem Hintergrund“ in Stellung bringen wollen. Dies wurde von Donsch und seinen Unterstützern als Versuch gewertet, politische Gegner mundtot zu machen.
Meinungsfreiheit und betrieblicher Frieden
Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zur Meinungsfreiheit und zum Schutz des betrieblichen Friedens auf. Während Donsch und sein Anwalt betonen, dass die Fotomontage eine legitime Form der Meinungsäußerung sei, sehen die BVG und Verdi darin eine Bedrohung und eine Störung des Betriebsfriedens. Die Diskussion um die Grenzen der Meinungsfreiheit wird somit erneut entfacht.
Wie es weitergeht, bleibt abzuwarten. Donschs Anwalt hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin könnte somit nur der Beginn eines längeren Rechtsstreits sein. Was jedoch schon jetzt deutlich wird, ist die tiefe Spaltung innerhalb der BVG und die schwierige Beziehung zwischen dem Unternehmen und der Gewerkschaft Verdi.
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