Marie-Agnes Strack-Zimmermann stellt 1800 Anzeigen wegen „Hass-Postings“ im Internet
Marie-Agnes Strack-Zimmermann, FDP-Politikerin und bekennende Verfechterin der Meinungsfreiheit, hat in den letzten drei Jahren rund 1800 Anzeigen wegen sogenannter „Hass-Postings“ im Internet gestellt. Dies berichtet die Welt am Sonntag. Besonders bemerkenswert ist, dass sie diese Anzeigen nicht selbst verfasst, sondern eine beauftragte Kanzlei damit betraut hat, massenhaft Strafanzeigen zu stellen.
Belastung für die Berliner Polizei
Das Landeskriminalamt Berlin ermittelt aktuell in fast 1000 Fällen von „Hasskriminalität“, die sich gegen Politiker richtet. Dies stellt eine erhebliche Belastung für die Berliner Polizei dar, da viele dieser Fälle in der Hauptstadt beginnen, obwohl später andere Bundesländer zuständig sind. Besonders im Fokus stehen dabei Politiker der Grünen und der AfD.
Politiker im Visier
Viele Politiker haben sich mittlerweile an spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien gewandt, um im Internet nach strafbaren Inhalten zu suchen und Strafanträge zu stellen. Strack-Zimmermann erklärte im vergangenen Europawahlkampf, dass sie „im Monat bestimmt 200 Leute“ anzeige. Die Staatsanwaltschaft Köln bestätigte, dass über ihren beauftragten Anwalt in den letzten drei Jahren rund 1800 Anzeigen gestellt wurden.
Grenzen der Meinungsfreiheit
Ein besonderer Fall, der die Grenzen zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz auslotet, wurde kürzlich vom Amtsgericht Köln behandelt. Ein Bürger, der auf Twitter Politiker als „Rüstungslobbyisten und Arschkriecher“ bezeichnete, wurde von Strack-Zimmermann angezeigt. Eine weitere Anzeige richtete sich gegen eine Rentnerin, die sie als „Kriegstreiberin“ bezeichnete. Strack-Zimmermann kommentierte dazu: „Ob das eine Rentnerin ist, interessiert mich nicht. Auch eine Rentnerin sollte sich gut überlegen, was sie postet.“
Strack-Zimmermanns eigene Ausfälle
Interessanterweise ist Strack-Zimmermann selbst nicht immer vorsichtig, wenn es um Beleidigungen oder Provokationen geht. Vor einigen Monaten sorgte ein Video aus Ravensburg, in dem sie mit Ausfällen gegenüber dem Publikum bei einer Wahlkampfveranstaltung auffiel, für negative Schlagzeilen. Reue für solche verbalen Ausfälle empfinde sie grundsätzlich nicht, wie sie selbst sagte. Auch vor dem Bundeskanzler, ihrem Koalitionspartner, macht sie keinen Halt und unterstellte ihm „autistische Züge“ zu haben.
Fazit
Die massenhaften Anzeigen von Marie-Agnes Strack-Zimmermann werfen Fragen auf: Wie weit darf Meinungsfreiheit gehen, und wo beginnt strafbare „Hasskriminalität“? Während die Berliner Polizei unter der Last der Ermittlungen ächzt, bleibt die Debatte über die Grenzen der Meinungsfreiheit und den Schutz der Persönlichkeitsrechte hitzig. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Thematik weiterentwickeln wird und welche rechtlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen daraus resultieren.
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