
Skandalöse Abschiebepraxis: IS-Terrorist bleibt wegen fehlender Direktflüge in Deutschland
Am vergangenen Samstagabend wurde ein mutmaßlicher Unterstützer des Islamischen Staates (IS) in einer Flüchtlingsunterkunft in Bernau bei Berlin festgenommen. Der 28-jährige Libyer Omar A., der seit September 2023 ausreisepflichtig ist, plante offenbar einen Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin. Trotz der Dringlichkeit und der Gefährlichkeit des Mannes scheiterte seine Abschiebung an der fehlenden Verfügbarkeit direkter Flugverbindungen nach Libyen.
Verhaftung in letzter Minute
Omar A. kam im Herbst 2022 nach Deutschland und stellte einen Asylantrag, der im September 2023 abgelehnt wurde. Seitdem war er ausreisepflichtig, doch die Behörden unternahmen keine Maßnahmen zur Abschiebung. Erst im Juli 2024 wurde die Zentrale Ausländerbehörde (ZABH) in Brandenburg über seinen Fall informiert. Der Islamist konnte in Deutschland bleiben und seine Pläne weiterverfolgen, was die Frage aufwirft, wie es zu solch gravierenden Versäumnissen kommen konnte.
Fehlende Flugverbindungen als Ausrede?
Das brandenburgische Innenministerium erklärte gegenüber der B.Z., dass Rückführungen nach Libyen aktuell nicht möglich seien, da es keine direkten Flugverbindungen für Abschiebungen dorthin gebe. Eine Ausreise könne somit „lediglich auf freiwilliger Basis geschehen“. Diese Begründung wirkt mehr als fragwürdig und wirft ein Schlaglicht auf die offensichtliche Inkompetenz und den fehlenden Willen der deutschen Behörden, gegen gefährliche Islamisten vorzugehen.
Geplante Anschläge und Verbindungen zum IS
Nach Erkenntnissen der Ermittler plante Omar A. spätestens seit Oktober 2024 einen „öffentlichkeitswirksamen Anschlag mit Schusswaffen“ auf die israelische Botschaft in Berlin. Zur Vorbereitung soll er über einen Messenger-Dienst mit einem IS-Mitglied kommuniziert haben. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Lib

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